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Gentechnik-Anbau in Deutschland

Greenpeace Anbau-Karte 2008

Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen beschränkt sich bisher auf eine einzige Eigenschaft und Pflanze: Durch die Übertragung eines Gens aus dem Bodenbakterium "Bacillus Thuringiensis" wurde Mais für eine Reihe von Insekten, darunter den Maiszünsler auf gentechnischem Wege giftig gemacht.

Im Dezember 2005 wurden vom Bundessortenamt erstmals drei gentechnisch veränderte Sorten der Maislinie Mon 810 von Monsanto für den unbeschränkten Anbau in Deutschland zugelassen. Im April 2007 untersagte das Bundesamt für Verbraucherschutz der Firma Monsanto den weiteren Verkauf von Mon810 bis zur Vorlage eines Plans zur Beobachtung der Auswirkungen (Monitoring-Plan). Der bis dahin bereits ausgebrachte Gen-Mais war davon allerdings nicht mehr betroffen.

In Deutschland darf der Gentechnik-Mais nun seit 2009 nicht mehr angebaut werden. Aber eine Wiederzulassung droht seitdem jederzeit.

Bedenken blieben ohne Folgen, wie Gentechnik-Expertin Ulrike Brendel von Greenpeace feststellte:
"Seehofer hat die Einwände der Fachbehörde schlicht ignoriert und handelt völlig widersprüchlich. Im April 2007 schränkt er den Anbau von Gen-Mais ein, jetzt akzeptiert er einen lächerlichen Überwachungsplan und genehmigt den Anbau. Er muss sich entscheiden, ob er die Interessen der Verbaucher und der Umwelt oder die der Gentechnik-Firmen vertreten will."

Im Jahr 2006 wurde gentechnisch veränderter Mais auf 946 Hektar angepflanzt. Insgesamt wurden in Deutschland etwa 1,7 Millionen Hektar mit Mais bestellt.

Im Jahr 2007 wurde nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz auf 2685 Hektar und insgesamt 174 Standorten Gentechnikmais angebaut.  Das sind 0,15% der Maisanbaufläche in Deutschland. 98 Prozent dieser Flächen liegen in den neuen Bundesländern, 1350 Hektar in Brandenburg, 638 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern, 556 in Sachsen und 112 in Sachsen-Anhalt, 18 in Niedersachsen, 6 in Bayern und 7 in Baden-Württemberg. 

Im Mai 2008 sind nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz insgesamt 3824 Hektar mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO's) auf 310 Standorten angemeldet. Spitzenreiter sind dabei weiterhin die neuen Bundesländer, angeführt von Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Danach folgen Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Thüringen. Rheinland-Pfalz, sowie Hessen, NRW und Schleswig-Holstein sind nur marginal vetreten.
Offiziell frei von Gentechnik sind Hamburg, Bremen, das Saarland und Berlin.

Schlagen Sie im Standortregister nach!

Jedes einzelne Feld, auf dem gentechnisch veränderter Mais angebaut werden soll, muß mindestens 3 Monate vor der Aussaat im Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eingetragen sein. Hier können Sie nach Postleitzahl geordnet eine Liste der einzelnen Felder (auch Schläge genannt) einsehen. Genannt werden die Postleitzahl, der Ort, die Gemarkung, die Schlagnummer und die Flurstücke sowie die Größe in Quadratmetern (1 Hektar = 10.000 qm). Ebenfalls im Standortregister finden Sie eine Übersicht nach Bundesländern.

Problematischer sind Freisetzungsversuche, auch Freilandversuche genannt. Dabei handelt es sich um das (genehmungspflichtige) Aussetzen gentechnisch veränderter Pflanzen. Sie müssen allerdings erst kurz vor Ausbringung der Gentechnik-Pflanzen angemeldet werden. 2007 wurden an 36 Standorten zum Teil erhebliche Mengen von gentechnisch veränderten Kartoffeln getestet. Ausserdem: Erbsen (1), Gerste (1), Raps (1), Soja (1), Weizen (1) und Schwarzer Nachtschatten (1). 

Letzten Verlass auf das Standortregister gibt es jedoch nicht. 2007 kam es wiederholt zum Anbau von Gentechnik-Mais auf nicht gemeldeten Flächen, von denen einige von Greenpeace aufgedeckt und anschließend untergepflügt werden mussten. Umgekehrt lassen sich die Gentechnik-Bauern und das BVL wohl aus optischen Gründen mit der Korrektur von zunächst angemeldeten aber dann nicht gentechnisch bebauten Flächen zuweilen Zeit.

Detailgenaue Karten einzelner Flurstücke in den am stärksten befallenen Regionen sowie Übersichten über die Entwicklung zwischen 2005 und 2009 finden Sie schließlich bei Risikoregister Gentechnik-Landwirtschaft.

Dort gibt es auch eine Anleitung für Computerkundige wie die Standortangaben des BVL in eine Google-Karte übertragen werden können sowie Informationen über die experimentelle Freisetzung anderer Gewächse wie z.B. Gentechnik-Kartoffeln.

 

Freisetzungsversuche

Diese Versuche werden mit einer Reihe von gentechnisch veränderten Pflanzen (Kartoffeln, Raps, Weizen, Gerste, Erbsen) durchgeführt. Sie müssen erst "2 Wochen, spätestens 2 Werktage" vor ihrer Aussaat beim BVL gemeldet und danach im Standortregister verzeichnet werden.

 

Informationen über Gentechnik-Felder und deren Betreiber

Über den Namen des Anbauers werden Sie dann informiert, wenn Sie ein sogenanntes "berechtigtes Interesse" nachweisen können und einen entsprechenden Antrag auf Auskunft stellen. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor, wenn Sie in der Nachbarschaft des Grundstückes Mais anbauen, nach gegenwärtiger Auffassung des BVL in der Regel nur dann, wenn Ihr Grundstück weniger als 500 Meter von dem Gentechnik-Feld entfernt liegt. Diese Regel gilt allerdings nach unserer Auffassung zumindest dann nicht, wenn Sie beabsichtigen, Saatgut zu vermehren. Das BVL hat in solchen Fällen auch einen Abstand von 1000 Metern für angebracht gehalten. Ein Merkblatt  (word-version) und einen Antrag (word-version) auf Auskunft können Sie auf der gleichen Webseite herunterladen. Verlangt werden neben Personalausweis-Kopie, der Nachweis daß ihnen das betroffene Grundstück gehört oder von ihnen rechtmäßig bewirtschaftet wird und "ein maßstabsgetreuer Kartenausschnitt, aus dem die Lage des Grundstücks, auf dem GVO angebaut oder freigesetzt werden sollen, und die Lage des Grundstücks des Antragstellers ersichtlich ist."

Wenn Sie auch Saatgut vermehren wollen empfehlen wir Ihnen eine besondere  Anlage zum Antrag auf Auskunftsersuchen

Gentechnikgesetz

Den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) regelt in Deutschland das Gentechnikgesetz. Es setzt dabei im Wesentlichen europäische Richtlinien und Verordnungen um. Für Freisetzungen sind das v.a. die Richtlinie 2001/18 zu Freisetzung von GVO und die Verordnung 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel, in denen die Zulassung und die Kennzeichung von GVOs geregelt wird. Gestaltungsspielraum haben die nationalen Regierungen vor allem bei der Haftungsfrage und in Bezug auf Vorschriften zur sogenannten Koexistenz von gentechnischer und gentechnikfreier Landwirtschaft.

Im April 2008 trat eine Novelle des Gentechnikgesetzes in Kraft, um das  seit Beginn der schwarz-roten Regierungsübernahme gerungen worden war. Auch wenn die ursprünglich angekündigten massiven Erleichertungen des Anbaus von Gentechnik in Deutschland letztlich nicht durchgesetzt wurden, enthält die Novelle einige gravierende Verschlechterungen beim Schutz des gentechnikfreien Anbaus.

Ebenfalls verabschiedet wurde eine Verordnung zur "guten fachlichen Praxis" des Gentechnikanbaus bei Mais, in der erstmals Abstandsregelungen (150 Meter zu konventionellen und 300 Meter zu biologisch bewirtschafteten Feldern) festgelegt werden.

Die neue Verordnung und das Gesetz enthalten keine Schutzbestimmungen für Imker und sie erwähnen lediglich den erbsmäßigen Anbau. Es ist also zu befürchten, daß der private Anbau von gentechnikfreiem Mais nicht geschützt wird.

Über das Gesetz und die Verordnung im Einzelnen informiert der Informationsdienst Gentechnik.

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